In den ersten 36 Stunden nach dem Todesfall – Checkliste zu Behörden und Unterlagen
Benötigte Unterlagen für das erste Gespräch beim Bestatter sowie die Sterbeurkunde | Ledig | Verheiratet | Verwitwet | Geschieden |
Personalausweis (alternativ Meldebestätigung) | * | * | * | * |
Geburtsurkunde* | * | * | * | * |
Anschrift der Kinder | * | * | * | * |
Heiratsurkunde | * | * | * | |
Sterbeurkunde des Partners | * | |||
Scheidungsurteil | * |
* Mittlerweile benötigt das Standesamt in jedem Fall die Geburtsurkunde, um die Sterbeurkunde ausstellen zu können.
Checkliste und Informationen zu Versicherungen
Versicherung | Kündigung | Information |
Lebensversicherung Sterbegeldversicherung | unverzüglich | Bei Nichteinhalten der Frist droht, den Versicherungsanspruch zu verlieren. Zudem wird in einigen Fällen die Todesursache überprüft. |
Unfallversicherung | 48 Stunden nach dem Unfalltod | |
Krankenversicherung Pflegegeldversicherung Rentenversicherung | 72 Stunden nach dem Tod | Abmeldung kann vom Bestattungsinstitut übernommen werden. Krankenkarte sollte an Krankenkasse zurückgesandt werden. |
Haftpflichtversicherung | Endet automatisch mit dem Tod | Versicherung so schnell wie möglich benachrichtigen, da Beiträge ab Zeitpunkt der Mitteilung erstattet werden. |
Hausratversicherung | Erlischt 2 Monate nach dem Tod | Wird vererbt, wenn erbende Person die Wohnung inklusive Einrichtung übernimmt. |
KFZ-Versicherung | Wird vererbt | Versicherung kann erst bei Ummeldung des Fahrzeugs gewechselt werden. |
Verfügungen und Vollmachten
Verfügung | Vollmacht | Downloadlink | Information |
Betreuungsverfügung | Hier geht es zum Formular | Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer Ihr rechtlicher Betreuer werden soll, wenn Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine wahrnehmen können. |
Vorsorgevollmacht | Hier geht es zum Formular | Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person ermächtigen, in einzelnen oder allen Angelegenheiten in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. |
Patientenverfügung | Hier geht es zum Formular | Mit einer Patientenverfügung können Sie regeln, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn Sie entscheidungsunfähig sein sollten. |